Ausnahmegenehmigung Teil 2

Posted by on Jul 11, 2015 in The Fudge Company
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Die Antwort der Handwerkskammer ist da! Ein Ausnahmefall im Sinne der Handwerksordnung liegt vor. Das klingt ja super!! Naja dann kommt noch der Nachtrag, dass eine praktische und fachtheoretische Prüfung in meinem Bereich „Fudge“ nötig ist, um den Antrag abschließend beurteilen zu können. Das macht ja auch Sinn. Ich habe schließlich keine Prüfung/Abschluss oder ähnliches in diesem Bereich bisher gemacht. Immerhin muss ich mich um keine wirtschaftlichen Fragestellungen kümmern, da wird das Studium anerkannt.

Für die Prüfung habe ich maximal zwei Monate Zeit, danach muss das entsprechende Gutachten über mein „Fudge-Wissen und Können“ der Handwerkskammer vorliegen.

Neben dem Wissen und Herstellen von Fudge, kommen in der Prüfung natürlich auch Fragen zu Hygenie und Arbeitsweise vor. Ich bin gespannt und werde noch üben. Immerhin bekomme ich meine Chance!

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