Ausnahmegenehmigung Teil 1

Posted by on Jun 3, 2015 in The Fudge Company
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Jetzt ist der Antrag zur Ausnahmegenehmigung an die Handwerkskammer raus!! Ich hoffe es klappt alles und ich werde zu einer Sachkundeprüfung für meinen Teilbereich des Konditorenhandwerks „Fudge“ zugelassen. Da ich in Deutschland einen Meistertitel benötige würde, um Fudge anbieten zu können und diesen leider nicht habe, ist eine Ausnahmegenehmigung meine einzige Möglichkeit für „The Fudge Company“. Man kann diesen Antrag stellen, wenn es einem zeitlich nicht möglich/es unzumutbar ist, eine Ausbildung und Meisterprüfung in dem relevanten Handwerk (also bei mir Konditor) zu erlangen. Ich habe zwei kleine Kinder und arbeite in Teilzeit. In einer Ausbildung würde ich kaum Geld verdienen und könnte dies auch mit meinen beiden Mäusen nicht vereinbaren. Ich möchte ja auch „nur“ Fudge anbieten. Ich hoffe sehr, dass ich zu einer Prüfung zugelassen werde. Sonst wäre es ja jetzt schon aus mit The Fudge Company. Ich warte also voller Spannung ( und das ca 3 Wochen).

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